Mängelindikatoren Untersuchungsphase

Untersuchen – aber ohne Wirkung

Mangelhafte Aufklärung untergräbt nicht nur Vertrauen, sondern verhindert auch strukturellen Wandel. Die Untersuchungsphase ist der Prüfstein für die Glaubwürdigkeit eines Theaters. Sie entscheidet darüber, ob eine Institution Verantwortung übernimmt – oder Vertrauen verspielt.

Die Untersuchungsphase bildet, gemeinsam mit der Nachsorgephase, die Aufarbeitung. Mängel in der Untersuchungsphase zeigen sich nicht nur in Vorgehensweisen, sondern auch im Umgangston, in der Auswahl der Beteiligten sowie im Umgang mit Betroffenen.

Die folgenden Indikatoren beschreiben typische Fehlentwicklungen, die den Anspruch auf echte Untersuchung unterlaufen: ob durch Intransparenz, Interessenskonflikte oder symbolische Maßnahmen ohne Wirkung.

Die eigene Wahrnehmung (“Anekdotische Evidenz”) ersetzt eine unabhängige, systematische Prüfung.

Beispiel:

Eine Leitungsperson sagt in einem Interview: „Ich habe das Haus immer als sicheren Ort erlebt. So etwas passt nicht zu unserem Selbstverständnis.“ Die gemeldeten Vorfälle werden nicht untersucht.

Was dahintersteckt:

Die Organisation schützt ihr Selbstbild

 – und damit alle aktiven Täter:innen im Feld, nicht die Betroffenen. So wird Machtmissbrauch und grobes Fehlverhalten nicht nur verharmlost, sondern aktiv fortgeschrieben.

Betroffene müssen ihre Erfahrungen “beweisen”, anstatt dass Strukturen hinterfragt werden. Vorwürfe werden mit dem Verweis auf fehlende Beweise abgewiegelt – ohne strukturelle Prüfung oder erweiterte Zeug:innenbefragung.

Beispiel:

Zwei Personen schildern unabhängig voneinander ähnliche Übergriffe. Die Organisation wertet das als „subjektive Wahrnehmung“, denn die beschuldigte Person streitet ab. Weitere Stimmen werden nicht aktiv eingeholt.

Was dahintersteckt:

Verweigerte Aufklärung:

Der rechtliche Maßstab wird missbräuchlich verwendet, um strukturelle Verantwortung zu vermeiden. Es entsteht Täter:innenschutz durch Scheinneutralität.

Betroffenen wird implizit oder explizit Misstrauen entgegengebracht – Aussagen gelten als “anonyme Rufschädigungsversuche“, als unvollständig, übertrieben oder „emotional“ und die Personen als zu weich oder zu schwach. Es fehlen weiterführende Interviews oder Umfeldanalysen.

Beispiel:

Eine Beschwerde wird als „persönliche Wahrnehmung / individuelles Gefühl“ eingestuft, ohne weitere Gespräche mit anderen Beteiligten zu führen.

Was dahintersteckt:

Verharmlosung durch Individualisierung / Subjektivierung:

die Institution stellt die Glaubwürdigkeit der Hinweisgeber:innen in Frage, statt systemisch zu analysieren.

Mögliche Zeug:innen oder Hinweisgeber:innen werden nicht einbezogen, ihre Perspektiven nicht ernst genommen.

Beispiel:

Ein ehemaliger Praktikant meldet sich. Ihm wird mitgeteilt, man könne nur mit „aktuell Beschäftigten“ sprechen, da man das intern klären wolle.

Was dahintersteckt:

“Aufarbeitung” ohne Beteiligung:

Die Sichtweise Betroffener bleibt außen vor.

Strukturelle Ursachenprüfung bleibt aus. Es wird nicht hinreichend auf den Schutz der Betroffenen geachtet, die weder Nachteile erfahren dürfen noch die räumliche Nähe zur Täter:in dulden müssen. Die Arbeitgeberin muss im Rahmen der Fürsorgepflicht gewährleisten, dass betroffene Personen der Täter:in in der Arbeitsstelle nicht mehr begegnen müssen.

Beispiel:

Nach Beschwerden wird ein Teammitglied intern umgesetzt, ohne dass Prozesse, Führungsverantwortung, Gefährdungssituation oder Teamdynamik überprüft werden.

Was dahintersteckt:

Systemerhalt durch Oberflächenlösungen:

keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem institutionellen Kontext von Machtmissbrauch. Keine systemische Nachsteuerung (z. B. Teamgespräche, Führungscoaching, Rollenklärung).

Interne Verantwortung wird vertagt oder ausgelagert, ohne eigenes Verfahren.

Beispiel:

Die Leitung erklärt, man könne erst handeln, wenn ein Ergebnis der juristischen Prüfung vorliegt.

Was dahintersteckt:

Fehlendes Problembewusstsein bzw. -willen:

Organisationen überlassen die Aufklärung allein der Justiz oder anderen Rechtsexpert:innen und blockieren dabei eigene Handlungsmöglichkeiten: auch jene, die jenseits des Strafrechts stünden.

Das Verhalten wird verharmlost, weil es kein strafrechtlich relevanter Tatbestand sei, obwohl klare Grenzüberschreitungen vorliegen und das Fehlverhalten nicht abgestritten werden kann.

Beispiel:

Übergriffiges Verhalten wird abgetan mit dem Hinweis, es liege angeblich kein Gesetzesverstoß vor bzw. die Justiz habe kein Verfahren eröffnet, bzw. die Betroffenen haben keine Anzeige getätigt bzw. nicht geklagt.

Was dahintersteckt:

Institutionen entziehen sich der Verantwortung, sobald kein strafrechtlicher Zwang besteht, anstatt selbst aktiv zu klären. Die vermeintliche Reduktion auf das Strafrecht verhindert Kulturwandel und schützt bestehende Machtverhältnisse.

Die untersuchende Instanz wird nicht benannt, ihre Qualifikation wird nicht offengelegt oder ist fachlich eindimensional. Prüfende und Untersuchungsverantwortliche sind institutionell verbunden oder persönlich involviert. Weder Mandat noch Qualifikation noch Auswahlprozess werden öffentlich gemacht.

Beispiel:

Die Belegschaft erfährt aus der Presse, dass eine externe Untersuchung läuft. Wer beauftragt wurde, bleibt unklar. Alternativ zeigt sich fehlende Distanz der Prüfkommission und mangelnde fachliche Vielfalt. Der Eindruck entsteht, dass hier nicht untersucht werden soll.

Was dahintersteckt:

Intransparenz und mögliche Interessenskonflikte – Die Glaubwürdigkeit der Aufklärung wird untergraben.

Hinweise werden selektiv geprüft – andere potenziell Betroffene oder Zeug:innen nicht einbezogen.

Beispiel:

Eine externe Untersuchung befragt nur die Hinweisgeberin und die beschuldigte Person. Kolleg:innen aus angrenzenden Teams oder frühere Mitarbeitende werden nicht kontaktiert.

Was dahintersteckt:

Zu enger Untersuchungsfokus: Systemisches Fehlverhalten wird systematisch auf Einzelfälle reduziert. Dabei wird Belegschaft und Öffentlichkeitsarbeit erklärt, es ginge “mit rechten Dingen” zu.

Betroffene werden unter Druck gesetzt, zu schweigen – nicht Täter:innen, sondern Hinweisgeber::innen werden als Risiko behandelt. Es gibt kein Gesprächsangebot oder Schutzangebot für Betroffene, aber interne Abstimmungen zur Außenkommunikation.

Beispiel:

Eine Mitarbeiterin wird gedrängt, ihre Beschwerde zurückzuziehen, um den Ruf des Hauses nicht zu gefährden.

Was dahintersteckt:

Das Wohl der Institution wird über individuelles Leid gestellt. Ruf- und Imageschutz für Institution und Täter:innen wiegen schwerer als Gerechtigkeit und Sicherheit für Betroffene. Ein systemisches Machtproblem.

Kritik wird als übertrieben dargestellt – Betroffene oder Hinweisgeber:innen werden entmutigt. Es erfolgt keine sachliche Stellungnahme oder Gesprächseinladung.

Beispiel:

Eine Journalistin wird diskreditiert, nachdem sie die Aufarbeitung öffentlich kritisiert.

Was dahintersteckt:

Abwehrreflexe statt Dialog – Kritik wird vorsorglich abgewehrt, um Kontrolle zu sichern.


Die Energie fließt in die Suche nach vermeintlichen Verräter:innen statt in Aufklärung.

Beispiel:

Nach einem Medienbericht wird intensiv spekuliert, es werden die Übeltäter:innen gesucht.

Was dahintersteckt:

Der Schutz der Institution sowie der Täter:innen steht über dem Schutz von Betroffenen – Vertrauen wird systematisch zerstört. Solange nach den “Nestbeschmutzer:innen” gesucht wird, ist der kulturelle Wandel noch nicht gestartet, Maßnahmen der Aufklärung greifen nicht. Dauert die Suche über Monate, ist es außerdem ein Indiz für eine besonders schlechte Organisationskultur.

Ergebnisse werden nicht veröffentlicht – oder so stark geschwärzt, dass keine Rückschlüsse möglich sind. Wobei auch eine Zusammenfassung einem radikal geschwärzten Bericht entspricht, wenngleich sie ein wenig umweltbewusster ist.

Beispiel:

Die Intendanz verkündet, die Aufarbeitung sei abgeschlossen. Die Qualität des Berichts, falls dieser veröffentlicht wird, bleibt fraglich.

Was dahintersteckt:

Folgenlosigkeit durch Schweigen: Fehlende Transparenz verhindert Lernen und Vertrauen und stabilisiert die bestehende Schieflage.

Fazit

Untersuchung ist mehr als eine Stichprobenprüfung, ob Strafrecht eingehalten wurde. Untersuchung benötigt breitere Beteiligung, Transparenz und Unabhängigkeit. Wo sie zur Inszenierung wird, verliert sie ihre Wirkung und öffnet alten Mustern die Tür.

Fazit

Untersuchung ist mehr als eine Stichprobenprüfung, ob Strafrecht eingehalten wurde. Untersuchung benötigt breitere Beteiligung, Transparenz und Unabhängigkeit. Wo sie zur Inszenierung wird, verliert sie ihre Wirkung und öffnet alten Mustern die Tür.

Orientierungshilfe für Umgang mit und Prävention von Fehlverhalten:

Portrait CHARLOTTE KOPPENHÖFER

Vom Krisenfall zur Kulturveränderung

Charlotte Koppenhöfer
Dramaturgie der Verantwortung
Lesen

We are working on it!

We are working on the English version of the Website. Coming soon!