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Die gesetzlich verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

Wenn ein Theater die gesetzlich verpflichtende Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß § 4 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) nicht durchführt, hat das mehrere rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Konsequenzen:

Rechtliche Konsequenzen

  • Verstoß gegen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 4 ASchG):
    • Seit 1.1.2013 ist die Evaluierung auch auf psychische Belastungen ausgedehnt.
    • Die Missachtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit Geldstrafen bis zu 10.000 € (bei Wiederholung bis 20.000 €) geahndet werden (§ 130 ASchG).
  • Haftungsrisiken:
    • Kommt es infolge unterlassener Evaluierung zu psychischen Erkrankungen oder arbeitsbedingtem Burnout, können zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen folgen (z. B. Schadenersatz, Fürsorgepflichtverletzung).
    • Die Rolle der Arbeitsinspektion:
      Das Arbeitsinspektorat kann Theater kontrollieren und bei fehlender oder unzureichender psychischer Evaluierung Auflagen erteilen oder Strafen verhängen. Alle Beschäftigten haben das Recht, sich an die Arbeitsinpektion zu wenden. Eine Meldung kann auch anonym erfolgen.

Wirtschaftliche Risiken

  • Höhere Krankenstände und Fluktuation:
    • Unentdeckte psychische Belastungen führen oft zu Burnout, innerer Kündigung oder längeren Krankenständen.
    • Das bedeutet Produktivitätsverlust, Know-how-Verlust und Mehrkosten.
  • Reputationsschaden:
    • Besonders in sensiblen Branchen (z. B. Soziales, Kultur, öffentlicher Dienst) kann mangelnde Fürsorge öffentliches Vertrauen untergraben.
  • Kosten durch Fehlzeiten und mangelnde Motivation:
    • Psychische Fehlbelastungen wirken sich langfristig negativ auf Arbeitsklima, Motivation und Zusammenarbeit aus.

Organisatorische Risiken

  • Fehlende Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen:
    • Ohne Evaluierung fehlen verlässliche Daten zur Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen.
    • Das erschwert Prävention und systematische Personalentwicklung.
  • Unsicherheit bei Führungskräften:
    • Ohne strukturierte, systematische Analyse fehlen Handlungsanleitungen zum Umgang mit psychischen Belastungen im Team.

Fazit

Die Nichtdurchführung der gesetzlich vorgeschriebenen psychischen Arbeitsplatzevaluierung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann rechtlich, wirtschaftlich und menschlich gravierende Folgen haben. Neben der Einhaltung der Rechtslage bietet sie die Chance, Belastungen frühzeitig zu erkennen und gesunde Arbeitsbedingungen zu fördern – was langfristig auch die Leistungsfähigkeit und Attraktivität der Organisation stärkt.

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