Hinweis für Betroffene
Nicht nur bei vertraglichen Unstimmigkeiten gelten kurze gesetzliche Fristen! Zur Sicherheit deswegen: Nach einem Vorfall unbedingt ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und spätestens am Folgetag morgens die Arbeiterkammer bzw. die Gleichbehandlungsanwaltschaft kontaktieren! Außerdem ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Arbeitsrecht zu haben - mit dieser kann man sich im Fall der Fälle die / den vertretenden Anwältin aussuchen.
Auf unserer Seite https://www.daszeitgemaessetheater.at/recht/interessensvertretungen-und-beratungsstellen/ findest du eine Orientierung, an welche Beratungsstelle oder Interessenvertretung du dich wenden kannst.