# Zwischenruf

Aufsicht, Kulturpolitik und Fördergeber:innen

Der hier präsentierte Ausschnitt der „Dramaturgie der Verantwortung“ richtet sich primär an Kulturinstitutionen selbst. Dennoch ist professioneller Umgang mit Machtmissbrauch und anderem Fehlverhalten nicht alleine ihnen zu überlassen. Aufsichtsgremien, Kulturpolitik und Fördergeber:innen tragen maßgeblich dazu bei, dass Kulturinstitutionen verantwortungsvoll handeln können.

Ob durch strategische Rahmensetzung, Rechenschaftsvereinbarungen oder die Verknüpfung von Fördergeld mit Mindeststandards – alle drei Akteur:innengruppen gestalten Bedingungen mit, unter denen zeitgemäßes Theater gelingen oder scheitern kann. Sie sind nicht operativ verantwortlich, aber mitverantwortlich für das Ermöglichen professioneller Strukturen, Ressourcen und Standards.

Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, die Orientierungshilfe auch aus Sicht dieser übergeordneten Akteur:innen zu betrachten:

  • Was können sie tun, um Handlungsspielräume für Aufarbeitung und Prävention zu sichern?
  • Wie kann ihre Haltung langfristige Kulturveränderung unterstützen, statt lediglich auf sich wiederholende Krisen zu reagieren?
  • Wo liegen systemische Hebel?

Aufsichtsgremien: Kontrollfunktion mit strategischer Verantwortung

Aufsichtsgremien tragen Mitverantwortung für die Integrität und Steuerungsfähigkeit einer Kulturinstitution. Ihre Aufgabe ist es nicht, Einzelfälle zu beurteilen, sondern sicherzustellen, dass es tragfähige Verfahren für Intervention, Aufarbeitung, Nachsorge und Prävention gibt, inklusive klarer Zuständigkeiten, dokumentierter Prozesse und externer Expertise. Gerade weil die Geschäftsführung oft inhaltlich weisungsfrei agiert, ist es essentiell, dass Aufsichtsgremien gezielt nachfragen, Berichtspflichten einfordern und über die vier Phasen hinweg aufmerksam sind.
Aufsichtsgremien haben die Möglichkeit, Prävention systematisch zu stärken – z. B. durch die Verpflichtung zu regelmäßiger Evaluation, die Verankerung von Leitbildern im Berichtswesen oder die Kontrolle über Governance-Instrumente wie Compliance-Richtlinien. Eine glaubwürdige Aufsicht stellt nicht nur Fragen, sondern überprüft regelmäßig, ob zugesagte Standards auch umgesetzt werden – im Krisenfall wie im Alltag.

Mini-Ampel für Aufsichtsgremien

Zur Bewertung der eigenen Verantwortung in Aufarbeitung & Prävention
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Kulturpolitik: Rahmen setzen für professionelle Verantwortungsübernahme

Kulturpolitische Akteur:innen prägen über Förderbedingungen, Personalentscheidungen und öffentliche Haltung die strukturellen Bedingungen von Kulturinstitutionen. Sie können dazu beitragen, dass Machtmissbrauch und anderes Fehlverhalten nicht als Einzelfall, sondern als systemische Herausforderung verstanden wird. Dazu braucht es einen klaren politischen Willen: Kulturpolitische Entscheidungsträger:innen müssen deutlich machen, dass sowohl Aufarbeitung als auch Prävention keine Randthemen sind, sondern Teil professioneller Kulturpolitik.

Kulturpolitik verfügt über wirksame Hebel für Prävention: Sie kann z. B. die Einrichtung von Beschwerdemechanismen zur Fördervoraussetzung machen, Ressourcen für Schulungen und Organisationsentwicklung bereitstellen oder die Qualität von Leitungsstrukturen stärker in den Blick nehmen. Wirkungsvolle Kulturpolitik schafft Rahmenbedingungen, die Rechenschaft und Verantwortung ermöglichen – und unterstützt Institutionen dabei, einen reflektierten, verbindlichen Umgang mit Machtverhältnissen zu entwickeln.

Fördergeber:innen: Qualität sichern durch klare Anforderungen

Fördergeber:innen haben die Möglichkeit, durch klare Erwartungen zur Qualitätssicherung beizutragen. Machtmissbrauch betrifft auch die Verwendung öffentlicher Mittel. Daher können und sollten Fördergeber:innen Mindeststandards für Aufarbeitung und Prävention formulieren; als Teil einer professionellen Förderpraxis. Dazu gehören transparente Verfahren, Ressourcen für externe Begleitung und die Bereitschaft, Lernen institutionell zu verankern. Eine nachhaltige Förderpraxis verbindet Vertrauen mit Kontrolle. Nicht durch Einmischung, sondern durch klare Kriterien.
Fördergeber:innen tragen Mitverantwortung für die rechtskonforme Mittelverwendung. Das bedeutet: Sie können und sollten überprüfen, ob gesetzlich vorgeschriebene Standards eingehalten werden. Dazu gehört etwa die regelmäßige Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (§ 4 ASchG), die seit 2013 verpflichtend ist, oder das Etablieren von Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstrukturen gemäß Gleichbehandlungsgesetz. Förderungen können sinnvoll daran geknüpft werden, dass diese gesetzlichen Pflichten nachweislich erfüllt werden.
Auch Governance- und Compliance-Rahmenwerke, wie Verhaltenskodizes, Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten oder klare Meldewege, gehören zur Sorgfaltspflicht öffentlicher Institutionen. Fördergeber:innen können deren Einhaltung zur Bedingung machen.

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